ALLGEMEINE GESCHÄFTS-UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN am Feriencamp

1. Anmeldungen
Die Anmeldung zu dem Feriencamp von VfB Lantershofen ist termingerecht durch den/die Erziehungsberechtigten auf der angegebenen Internetseite vorzunehmen.
Die definitive Aufnahme in die Teilnehmerliste erfolgt nur bei Eingang der Teilnahmegebühr bis zum vorgegebenen Anmeldeschluss gemäß Ziff. 2 nachfolgend.

2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme an dem angebotenen Feriencamp von VfB Lantershofen werden Teilnahmegebühren erhoben, die der Internetseite zu entnehmen sind. Die Teilnahmegebühren sind im Voraus zu überweisen. Nach Eingang der Anmeldung und der Überweisung der Teilnahmegebühr erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Teilnahme Ihres Kindes per Email. Werden die Teilnahmegebühren nicht innerhalb der Frist bezahlt, ist die Anmeldung nicht abgeschlossen und somit eine Teilnahme am Feriencamp von VfB Lantershofen nicht möglich.

3. Angaben über den Gesundheitszustand

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass das Kind gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Das Kind nimmt  eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und allfällig notwendige Medikamente sind dem Veranstalter bei der Anmeldung in das jeweilige Feld schriftlich mitzuteilen.

4. Durchführung

Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden die Weisungen wiederholt nicht befolgt, hat der Veranstalter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder vom Camp auszuschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bei Abholung des Kindes eines Dritten, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die dem Veranstalteran dem jeweiligen Tag morgens abzugeben ist. Wir bitten um Verständnis, das wir Ihr Kind ohne Vollmacht, mit einer Dritten von uns Unbekannten Person nicht mitgehen lassen.

5. Veranstaltungsabsagen/Stornierung
VfB Lantershofen behält sich das Recht vor bei ungenügender Teilnehmerzahl das Feriencamp gegen Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen. Wird die Teilnahme nach Beendigung der Anmeldefrist seitens des Erziehungsberechtigten storniert, erfolgt eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 50%.

6. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung der Ferienaktion verarbeitet (z.B. Anmeldebestätigung, Beitragseinzug, Aufsichtspflicht, medizinische Versorgung von Notfällen).

7. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich um die Teilnahme an der Ferienaktion.

Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung des Vereins veröffentlicht.

8.Der Verein erhält vom Landesjugendamt und den Jugendämtern der Kreisverwaltung Zuschüsse für Ferienaktionen hierzu werden Name, Vorname, Geburtsdatum, PLZ und Wohnort der Teilnehmer weitergeleitet.

6. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Abwicklung der Ferienaktion gespeichert.

Mit Beendigung der Abrechnung werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Veranstaltung und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.

Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Teilnehmerbogen) werden mit Beendigung der Ferienaktion gelöscht.

7. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

– das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

– das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

– das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

– das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,

– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,

– das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

– das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

8. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen der Anmeldung zur Ferienaktion erhoben.

Ende der Informationspflicht

Stand: April 2019